Kleine rosa Schweine von oben die in einem Stall sind und nach oben schauen

CH-Gesetzgebung

CH-Tierschutzvorschriften

Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über ein fortschrittlicheres Tierschutzgesetz. Bestimmte Eingriffe an Tieren sowie die Käfighaltung von Legehennen sind beispielsweise verboten. Aus Sicht des Schweizer Tierschutzes (STS) stellen die in der Tierschutzverordnung festgelegten Minimalanforderungen jedoch lediglich eine absolute Untergrenze dar. Trotz staatlicher Tierwohlprogramme wird nach grober Schätzung noch immer rund die Hälfte der Nutztiere in der Schweiz lediglich nach diesen Mindeststandards gehalten.

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Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Schweizer Tierschutzvorschriften in vielen Bereichen strenger und detaillierter sind als z.B. die Mindeststandards in den EU-Richtlinien. Die EU-Richtlinien sind wiederum strenger als Richtlinien in anderen Teilen der Welt. Dennoch gibt es im Tierschutz für Nutztiere in der Schweiz noch grosse Defizite. Viele Tiere haben ihr Leben lang keinen Auslauf an der frischen Luft, werden nach wie vor angebunden oder auf nicht eingestreuten Böden gehalten und können ihre artspezifischen Bedürfnisse nur ungenügend ausleben.

Empfehlung des Schweizer Tierschutz STS

Produkte, welche ausschliesslich auf Grundlage der Schweizer Gesetzgebung produziert werden, können wir bedingt empfehlen. Bitte beachten Sie aber die Detailbewertung der unterschiedlichen Produkte-Gruppen, die fallen jeweils unterschiedlich aus.


Die CH-Gesetzgebung ist kein eigenes Label, sondern die gesetzliche Mindestanforderung, welche die Nutztierhaltung in der Schweiz regelt. Sämtliche in der Schweizer Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere unterliegen der CH-Gesetzgebung. Entsprechend erfüllen sämtliche Label, welche ausschliesslich Produkte von Schweizer Tieren anbieten die Vorschriften der CH-Gesetzgebung.

Die Schweizer Gesetzgebung legt verbindliche Mindeststandards für die Haltung von Nutztieren fest. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass Produkte aus der Schweizer Tierhaltung nicht unter unzumutbaren Bedingungen entstehen. Sie definieren jedoch lediglich die rechtlich zulässige Untergrenze der Haltungsbedingungen.


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