
EU-Gesetzgebung
EU-Gesetzgebung
Das EU-Tierhaltungsrecht legt verbindliche Mindeststandards fest, die das Wohl der Nutztiere schützen sollen. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zu Medikamenten und Tierkennzeichnung. Im Gesetz sind jedoch keine allgemeinen Vorschriften zur Art und Häufigkeit der Kontrollen enthalten, ebenso wenig zu Zucht, Auslauf, Transport oder Schlachtung.

EU-Gesetz: Vorschriften und Tierhaltung
Das EU-Tierhaltungsrecht legt Mindestanforderungen zum Schutz von Nutztieren fest. Es regelt unter anderem Platzverhältnisse, Fütterung, Belüftung, Beleuchtung, Gesundheitsvorsorge sowie den Umgang mit Tieren. Verpflichtende Vorgaben zu Auslauf, Zucht oder Beschäftigung fehlen weitgehend. Auch zur Transportdauer oder Schlachtpraxis enthält das EU-Recht nur begrenzte Regelungen. Die Verantwortung für Umsetzung und Kontrolle liegt bei den Mitgliedstaaten. Tierschutz ist Teil der EU-Verträge, jedoch sind die Vorschriften vielfach auf das Notwendigste begrenzt.
Empfehlung des Schweizer Tierschutz STS
Die Produkte, die gemäss EU-Tierhaltungsrecht produziert wurden, können wir nicht empfehlen.
Richtlinien und Informationen aus dem EU-Gesetz
Die Richtlinien des EU-Tierhaltungsrechts definieren Mindeststandards für den Schutz von Nutztieren. Vorgeschrieben sind unter anderem Regelungen zu Platzangebot, Fütterung, Stallklima und Gesundheitsvorsorge. Auslauf, Beschäftigung und Zucht sind nur teilweise geregelt. Die Umsetzung und Kontrolle obliegen den Mitgliedstaaten.
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